Wie weiter mit dem Ebenshäuser Steg? 

Darüber informierte Bürgermeister Lämmerhirt zur unlängst einberufenen Sitzung des Ortsteilrates Ebenshausen. 

Im letzten Jahr war durch ein Spezialbüro die bereits überfällige Brückenprüfung des Bauwerkes durchgeführt worden. Im Ergebnis liegt ein dickes Untersuchungsprotokoll mit zahlreichen Fotos vor. Darin wird das Bauwerk mit der Zustandsnote 3,5 bewertet. 

   
Bei der Brückenprüfung wurde nicht nur der äußere Eindruck des Steges intensiv bewertet, sondern auch alle statischen Bauteil. Im zweiten Bild ein Blick auf die Unterkonstruktion. 

Das bedeutet: Die Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 sind unter Berücksichtigung der Schadensauswirkung auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion wie folgt definiert: 3,0 - 4,0 nicht ausreichender Bauzustand.

Allerdings, die Tragfähigkeit des Gesamtbauwerkes ist gering beeinflusst. Die Verkehrssicherheit des Bauwerkes ist weiterhin gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauteiles ist beeinträchtigt, eine mittelfristige Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ist absehbar. Um die Tragfähigkeit des Bauteiles sicherzustellen und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu gewährleisten, empfiehlt das Prüfbüro, alsbald die nötigen Schritte der Sanierung zu beginnen. 

Als erste Reaktion wurde der stark beschädigte Handlauf der Brücke noch im letzten Jahr abgenommen und vor weiterer Nässeeinwirkung geschützt. Nun kann das Holz trocknen.

Inzwischen, so der Bürgermeister, konnte mit Hilfe des Prüfbüros ein Förderprogramm aufgeschlossen werden, in dem solche Sanierungen mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent bezuschusst werden. Fristgemäß zum 31. März konnte der Fördermittelantrag auf den Weg gebracht werden, ein intensives Dankeschön an das Büro und Herrn Cron von der Bauabteilung der VG wurde ausgesprochen. 

Nun heißt es abwarten, ob der Antrag positiv beschieden wird. Bis dahin kann der Steg mit Einschränkungen weiter benutzt werden. 

- Amt Creuzburg -