WWA Pressemitteilung Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. Datum: 25.01.2009 Veröffentlichung: sofort

Werraversalzung Miteinander reden und insgeheim Fakten schaffen - der Runde Tisch steht vor dem Aus WWA verlangt Umsetzung des Europarechts Während der Vorsitzende des Runden Tisches vorschlägt, die Werra noch stärker zu belasten, wird hinter den Kulissen bereits ein Vertrag mit der K+S AG vorbereitet. Die Kali-Industrie will erreichen, dass sich die Länder mit dem so genannten „Maßnahmenpaket“ abfinden, außerdem sollen die Pipeline aus dem Fuldarevier an die Werra und die Flutung von Bergwerken genehmigt werden. So viel hat die Kali-Industrie seit der Wiedervereinigung noch nie verlangt. Der Betriebsplan des Florett-Konsortiums für die Grube Roßleben in Thüringen zeigt dagegen, was technisch möglich und wirtschaftlich vernünftig ist. Stand der Technik bedeutet: die Kali-Industrie kann ohne Salzlaugen und ohne Salzhalden produzieren und profitieren. Das ist der Maßstab, an dem wir uns orientieren können. Eigentlich sollte es Aufgabe des Runden Tisches sein, die Grundlagen eines Vertrages zwischen den Ländern Thüringen und Hessen sowie der K+S AG zu erarbeiten. Der Runde Tisch konnte seine Arbeit nicht abschließen, weil ihm bislang noch kein einziges Gutachten vorliegt. Der Vertrag dagegen soll schon am 28. Januar in einer Sondersitzung dem Runden Tisch zur Kenntnis gegeben und dann zügig unterzeichnet werden. Damit wird der Runde Tisch zum zweiten Mal öffentlich vorgeführt. Der niedersächsische Minister für Umweltund Klimaschutz, Hans-Heinrich Sander, sagte dazu in einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke (SPD) am 16.01.2009: „Ich muss Ihnen sagen: Wir kennen den Vertrag nicht. Wir haben aber darauf hingewiesen, dass, wenn das eintreten sollte, der Runde Tisch sofort überflüssig wäre. Dann bräuchten wir über nichts mehr zu reden. Es wäre ganz schlimm: Erst setzt man einen Runden Tisch ein, und dann schließen Landesregierungen irgendwelche Verträge.“ Wir vermuten, dass der Vertrag für die K+S AG „altes Recht“ schaffen soll, um so den Vollzug des Europarechts zu umgehen. Die Äußerung des niedersächsischen Umweltministers deutet darauf hin, dass die anderen Bundesländer mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein könnten. Auch die Reaktion der EU-Kommission auf ein solches Husarenstück darf man mit Spannung erwarten. Der Vorsitzende des Runden Tisches setzt unbeirrt auf ein „Maßnahmenpaket“, das die K+S AG im Oktober des letzten Jahres veröffentlicht hatte. Für Prof. Brinckmann ist es „ein Schritt in die richtige Richtung“. Tatsächlich ist dieses Konzept nicht mehr als eine „Mogelpackung in Geschenkpapier“. Es war schon zwei Tage nach seiner Veröffentlichung gescheitert, weil einzelne Verfahren nicht mehr genehmigt werden können. Die K+S AG hat noch nicht einmal plausibel gemacht, dass mit ihrem Vorschlag die angebotenen Grenzwerte auch nur annähernd zu erreichen sind. Dem Gewässerschutz dient lediglich ein kleiner Teil der für das „Maßnahmenpaket“ angeblich vorgesehenen 360 Mio. Euro, der Rest wird für Energiesparmaßnahmen und für die Flutung von Bergwerken aufgewandt.WWA Pressemitteilung Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. Seite 2 von 2 Die Vertragspartner müssen sich deshalb beeilen, weil das „Maßnahmenpaket“ bei Anwendung des Europäischen Rechts nicht genehmigungsfähig ist. Bei der jetzt beginnenden öffentlichen Beteiligung an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie können auch verbesserte Aufbereitungsverfahren der Kali-Industrie zur Sprache kommen– siehe Roßleben. Das hatte man am Runden Tisch mit Rücksicht auf die K+S AG verhindern können.Für eine Übergangsfrist könnte durchaus eine höhere Belastung des Flussgebiets hingenommen werden, um Betriebsstilllegungenim Werrarevier zu vermeiden. Grundlage einer solchen Vereinbarung kann aber nicht das unzulängliche„Maßnahmenpaket“. Die K+S AG muss sich vielmehr am Stand der Technik orientieren.Voraussetzung für einen Kompromiss ist daher die konsequente Umsetzung des Europarechts bis zum Jahre 2015. Konkret heißt das:• Die Laugenverpressung muss sofort und vollständig eingestellt werden.• Die K+S AG muss sofort Betriebsanlagen beantragen und bauen, die dem Stand der Technik entsprechen.Spätestens bis zum Jahre 2015 kann die Einleitung von Salzlaugen in die Werra eingestellt werden.• Die K+S AG muss sofort mit dem Abtragen der Salzhalden beginnen und dies durch Bildung von Rücklagen sicherstellen.• Die Landesregierungen müssen dafür Sorge tragen, dass die K+S AG nicht vorzeitig den Kalibergbau inDeutschland einstellt und die Standorte verlässt, bevor sie ihre Verträge erfüllt hat.

Dr. Walter Hölzel Vorsitzender „Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.“ Erster Stadtrat Witzenhausen 0 55 45-95 01 08 walter.hoelzel@web.de

Mihla,31.01.2009 ?