Jugendfeuerwehr ab 6   Neu: Jugendfeuerwehr ab vollendetem 6. Lebensjahr ! Ende letzen Jahres wurde eine Neureglung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beschlossen (siehe ?11 ThBKG), welche in besonderem Maße auch die Jugendfeuerwehr betrifft. Das bisherige Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr war 10 Jahre. Nun ist gesetzlich geregelt, dass Kinder bereits ab vollendetem 6. Lebensjahr in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden können. Durch die gesetzliche Änderung sind sie nun auch über die Thüringer Unfallkasse versichert. Da die Altersspanne der Jugendfeuerwehr nun sehr groß ist, hat die Feuerwehr Mihla eine Bambinigruppe der Jugendfeuerwehr für Kinder von 6-12 Jahren und die Jugendgruppe ab dem vollendeten 13. Lebensjahr.  Besuch der Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz zum "Tag der offenen Tür.  Jugendzeltlager der Feuerwehren im Mihlaer Freibad, Sommer 2006.Die Bambinigruppe der Jugendfeuerwehr besteht bereits seit dem letzten Jahr. Die Bambinigruppetrifft sich alle 2 Wochen freitags 17.30 Uhr und besteht aus ca. 10 Kindern aus Mihla und Bischofroda. Bei den Bambinitreffen erfahren die Kinder nicht nur Wissenswertes über die Feuerwehr, sondern lernen auch den sicheren Umgang mit Feuer und das richtige Verhalten im Brandfall und anderen Notsituationen. Sie erhalten zudem Einblick in den Bereich der ersten Hilfe. Außerdem planen wir jedes Jahr verschiedene Höhepunkte. Für 2007 sind bereits ein Spaßbadbesuch und ein Zeltlager auf dem Harsberg vorgesehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass für die Jugendfeuerwehr keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden!Wer Interesse an der Jugendfeuerwehr hat, kann einfach mal im Gerätehaus der Feuerwehr Mihla vorbeischauen. Die Treffen der Jugendfeuerwehr hängen an der Eingangstür des Gerätehauses aus. Bei Rückfragen sind wir auch telefonisch erreichbar.Sören Hamm: 0162/ 91 00 741Anika Sülzner: 0171/ 24 31 968 Teilnehmer bei der Abnahme der Prüfung zum Abzeichen der "Jugendflamme.  Auch so etwas gehört zur Jugendarbeit: Besuch des Bades in Hohenfelden. Zum genaueren Nachlesen der Gesetzesänderung haben wir den entsprechenden Auszug angefügt:? 11 ThBKGJugendfeuerwehren(1) Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildet werden. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das sechste Lebensjahr vollendet haben. Als Leiter einer Jugendfeuerwehr soll nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und die Befähigung zum Gruppenführer hat.(2) Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an dem für sie angesetzten Übungs- und Ausbildungsdienst teilnehmen. ? 14 Abs. 5 gilt entsprechend. (3) Die Gemeinden sollen der Arbeit der Jugendfeuerwehren ihre besondere Aufmerksamkeit widmen und sie tatkräftig fördern.     Mihla,18.01.2007