Licht und Schatten  Aufgeregte Diskussionen gab es in den ersten Tagen des neuen Jahres wegen der Straßenbeleuchtung in Mihla. Über den Jahreswechsel war die nächtliche Stromsperre für die Straßenlampen aufgehoben worden. Beim Umstellen der Schaltuhren schlich sich jedoch ein Fehler ein, so dass diese in zwei Nächten falsche werte lieferten und die Mihlaer Beleuchtung bis auf wenige Abschnitte dann brannten, wen sie es gar nicht sollten, dafür aber am Morgen kein Licht gaben. "Ist die Gemeinde nun ganz pleite?" war oft zu hören. Nein, sie ist es nicht, es war ein ganz normaler Fehler, der nach dem Bestellen eines Ersatzteiles auch behoben werden konnte. Die Gemeinde ist nicht pleite, im Gegenteil, im Gegensatz zu den meisten vorherigen Jahren verfügt Mihla bereits über einen genehmigten Haushalt und kann entsprechen den dort vorgeschriebenen Zahlen wirtschaften!  Viele Diskussionen bis hin zu einer Unterschriftensammlung gibt es zur Zeit wegen des Ausschaltens der Straßenbeleuchtung entlang des Pfarrwiesenweges. Hier hatte der Gemeindeverband Mihla kurz vor der Wende einen Weg vor allem für die Lauterbacher Schulkinder ausbauen lassen, der auch immer gut angenommen wird. Anfang Dezember wurde im Gemeinderat der Antrag gestellt, diese Beleuchtung vom Netz zu nehmen. Begründung: Die Zahl der Schüler, die den Weg mit Beleuchtung benutzen, ist sehr stark zurückgegangen. Viele Kinder gehen auf die Grundschule nach Nazza oder auf das Gymnasium nach Eisenach und fahren mit Bussen. Andere Kinder laufen durch die gut ausgeleuchteten Straßen im Dorf, andere benutzen die Ziegeleistraße. Hinzu kommt, dass sich die Beleuchtung entlang Ungewiss ist zur Zeit die Zukunft des Pfarrwiesenweges. der Pfarrwiese in einem sehr schlechten Zustand befindet, nur noch wenige Lampen sind funktionstüchtig. Eine Generalsanierung müsste durchgeführt werden, die zur Zeit niemand bezahlen kann. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Nun löst er vielfache Proteste von Bürgern aus.Deshalb wurde die rechtliche Seite geprüft. Der Weg ist in Privateigentum. Bisher duldete der Eigentümer die Benutzung seines Grundstückes, obwohl damit auch die Last der Haftpflicht auf ihm liegt. Deshalb muss an dieser Stelle schnell verhandelt werden. Dies kann nur unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen geschehen und soll zur nächsten Sitzung bereits diskutiert werden. Bis dahin bleiben die Lampen wohl laus, denn es ist für die Gemeinde auch nicht einzusehen, ein privates Grundstück zu beleuchten -Ortschronist Rainer Lämmerhirt-    Mihla,20.01.2006 -