Leinenpflicht für Hunde 

Immer wieder liegen mir Beschwerden vor, dass Hunde im Ortsgebiet frei laufen und nicht an der Leine geführt werden. 

Besonders auf Grünflächen und in der Nähe von Spielplätzen ist dies untersagt. Hier wird auf die entsprechenden Verordnungen verwiesen. 

Für die Wälder in Deutschland wird die Leinenpflicht zumeist im jeweiligen Waldgesetz des Bundeslandes geregelt. Sieben Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen) schreiben z. B. eine generelle Leinenpflicht im Wald vor. Leider gibt es hier die meisten Verstöße. Besonders im Mihlaer Tal wird dies immer wieder bemängelt. Vor allem die Beunruhigung des Wildes ist die Folge, so auch die Meinung der Jagdpächter in unserem Gebiet, die es durch den vermehrten Bestand an Schwarzwild und deren Zerstörungen an Feld und Flur sowie so schon schwer genug haben!

Rainer Lämmerhirt
- Bürgermeister von Mihla -