Aus dem Stadtrat 

Die 38. Sitzung des Stadtrates des Amtes Creuzburg fand am 28. September im Dienstgebäude der FFW Mihla statt. Stadtratsvorsitzender Andreas Böhme konnte unter den Gästen der Sitzung auch etliche Feuerwehrkameraden aus Creuzburg und Mihla begrüßen. 

Nach dem Bericht des Bürgermeisters, in dem dieser auf die aktuelle Situation der Stadt, so die Genehmigung des 2. Nachtrags zum Haushalt, auf das Baugeschehen in den Ortsteilen und den Stand von Vorhaben der Stadt einging, schlossen sich die Berichte der Ortsteilbürgermeister an. 

Beschlossen wurde an diesem Abend im öffentlichen Teil der Sitzung u. a. eine Vereinbarung mit dem Trink- und Abwasserverband Eisenach/Erbstromtal über die Kostenbeteiligung der Stadt am Bau des Klärwerkes in Scherbda, die anteiligen Kosten für die Straßenentwässerung betreffend. In den Jahren 2024 und 2025 ist danach die Stadt verpflichtet, insgesamt 400.000 € an den Verband zu zahlen. 

Beschlossen wurde zu Bauanträgen. Im nichtöffentlichen Teil standen dann noch Beschlüsse zu Auftragsvergaben bei Baumaßnahmen der Stadt an. 

Den Hauptteil des Abends gestaltete Kamerad Thomas Andres, Stadtbrandmeister. Er berichtete zunächst über die aktuelle Situation der vier Wehren der Stadt, über den Ausbildungs- und Personalstand und die bisherigen Einsätze aller Wehren in diesem Jahr. Diese Einsatzzahlen sind besorgniserregend hoch. 


Stadtbrandmeister Thomas Andres ist vom Stadtrat beauftragt, den Feuerwehrbedarfsplan auszuarbeiten. Dabei, so seine Zwischenbilanz, liegen bereits die ersten Ergebnisse vor. 

Weiterhin lobte der Stadtbrandmeister den guten Weg, den die Wehren einschließlich der Wehr aus Frankenroda, die man schon immer mit einbeziehe, bei gemeinsamen Ausbildungen erreicht habe. Es gelte ein angenehmes Miteinander, wodurch das Verständnis füreinander und die gegenseitige Hilfe ein beachtliches Niveau erreicht habe. 

Im zweiten Teil seines Vortrages erläuterte Thomas Andres den bisher erreichten Stand in der Erarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt. Die Feuerwehrbedarfsplanung beschreibt die Leistungsfähigkeit und den Bedarf der Feuerwehr fest. In Deutschland ist die Feuerwehrbedarfsplanung eine kommunale Aufgabe. 

Der Stadtrat entscheidet letztlich per Beschluss über das örtlich geforderte Schutzniveau im Rahmen der Bedarfsplanung, um eine leistungs- und einsatzfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese muss zu jeder Zeit in der Lage sein Menschenleben zu retten. Ein Bedarfsplan definiert den laut Gesetz notwendigen und vorgeschriebenen Sicherheitsstandard ihrer Stadt. 

Der Stadtrat hatte den Stadtbrandmeister beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals einen solchen Plan auszuarbeiten. Thomas Andres beschrieb nun seine bisherige Vorgehensweise. Mit viel Unterstützung durch die einzelnen Wehrführer, Gerätewarte und beauftragte Kameraden wurde der Ist-Zustand der einzelnen Wehren hinsichtlich Ausbildung, Ausrüstung, Fahrzeugbestand und Zustand der Gerätehäuser ermittelt. 

Diese Werte, das war anhand der Darstellung per Beamer bestens zu erkennen, wurden dann mit den gesetzlichen Festlegungen und den Möglichkeiten für die Zukunft verglichen. So entsteht Stück für Stück ein komplexes Zahlenwerk, welches den wirklichen Zustand der einzelnen Wehren, aber auch den Handlungsbedarf für die Stadt in den einzelnen Aufgabenbereichen wie Ausbildung, Ausrüstung, Fahrzeugbestand oder Zustand der Gebäude widerspiegelt. 

Dieser Bedarfsplan, so Thomas Andres, ist dann die Anleitung zum Handeln für die Stadt. Gleichzeitig ist er die Voraussetzung um zukünftig Fördermittel des Landes, zum Beispiel bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen, zu erlangen. 

Der Stadtbrandmeister bedankte sich für die intensive Zuarbeit durch die beauftragten Kameraden. Er stellte in Aussicht, den Plan bis Anfang 2024 dem Stadtrat zum Beschluss vorlegen zu können. 

- Amt Creuzburg -