Der Stadtrat diskutierte intensiv zum Thema Hebesätze für die Grundsteuer 

Zur vorletzten Stadtratssitzung in diesem Jahr Ende November wurden zwei Satzungen für die Stadt auf den Weg gebracht. Der Stadtrat beschloss nach Einarbeitung von Hinweisen der Kommunalaufsicht die Sondernutzungssatzung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sowie die Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit zugewiesenen Aufgaben und Funktionen, die ebenfalls mit Beginn des neuen Jahres gelten soll. 

Im nichtöffentlichen Teil wurden mehrere Vergabebeschlüsse gefasst, so zu den nächsten Bauaufträgen im Umbau der Praetoriusschule sowie zur Auftragsvergabe für den Ausbau der Oberen Lohfeldstraße in Mihla. Hier soll je nach Witterung schon im Januar 2025 begonnen werden. 

Schwerpunkt der Stadtratssitzung war jedoch wie in allem Kommunen in diesen Tagen die Diskussion zu den Hebesätzen für die Steuern, hier die Grundsteuern und die Gewerbesteuer, die Haupteinnahmequellen der Stadt. Obwohl zwischen den Fraktionen im Stadtrat darüber Konsens herrschte, die Bürger nicht unnötig zusätzlich zu belasten und alle Einsparungsmöglichkeiten zu nutzen, unterschieden sich die Vorstellungen, wie das genau zu erreichen sei, doch sehr. So gab es nach einer emotionalen Diskussion bereits in der vorhergehenden Sitzung schließlich drei Beschlussvorlagen im Stadtrat, über die zu diskutieren und abzustimmen war. 

Die Vorschläge reichten vom Entwurf der SPD, die Sache erneut in den Hauptausschuss zu verweisen über das Anliegen der AfD, die Sätze gar nicht zu verändern und die Anpassung erst nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzunehmen bis zum Antrag des Stadtrates Uwe Lüttge, dem sich die Stadträte der UWG und der CDU anschlossen und der mit Mehrheit angenommen wurde. Damit ist jetzt festgelegt, dass der Satz der Gewerbesteuer zunächst auf der bisherigen Höhe von 395% verbleibt und erst im Rahmen der Erarbeitung des neuen Haushaltes im März 2025 endgültig festgesetzt wird. Die Grundsteuer wird moderat auf 412% angehoben und soll im nächsten Jahr nicht noch einmal verändert werden. 

Durch die Festlegung der Grundsteuer auf diesen neuen Hebesatz wird gewährleistet, dass sich die Höhe der Einnahmen der Grundsteuer insgesamt für die Stadt im kommenden Jahr nicht verändert. Eine Erhöhung der Grundsteuern für einzelne Grundstück kann dadurch leider nicht vermieden werden. So werden größere Grundstücke durch das Gesetz teilweise erheblich entlastet und damit automatisch die kleineren belastet. Der Stadtrat hat keine Möglichkeit, diese neuen rechtlichen Vorgaben nicht umzusetzen. 

- Amt Creuzburg - 

Steuerdiskussion im Stadtrat - Was ist der Hintergrund? 

In der Diskussion zu den Hebesätzen der Gewerbe- und Grundsteuern ging es im Stadtrat am 28. Dezember hoch her, obwohl letztlich alle Stadträte das gleiche Ziel hatten: Bürger und Gewerbetreibende so wenig wie möglich zu belasten. Aber die Sachlage ist kompliziert und es war schwierig, einen gangbaren Kompromiss zu finden. 

Man hört immer wieder, unserer Stadt ginge es finanziell gut. Ja, das stimmt. Durch den Zusammenschluss der mittlerweile vier Ortsteile Creuzburg, Mihla, Ebenshausen und Frankenroda hat sich die Effektivität der Arbeit gut entwickelt, die Stadt steht auch finanziell solide da und vor allem die Gewerbesteuereinnahmen liegen auf vergleichsweise hohem Niveau. Wir können daher viel investieren, es seien die Modernisierung der Friedhöfe, die Straßenausbauten und nicht zuletzt der Umbau der Praetoriusschule genannt. Diese investiven Maßnahmen werden aus dem Vermögenshaushalt finanziert, der teils über die Jahre angesparte Mittel enthält. 

Die meisten Ausgaben der Stadt sind aber anderer Natur: Es sind ständig wiederkehrende Ausgaben wie Personalkosten in Verwaltung und Bauhof, Fuhrpark, Unterhaltung von Gebäuden, die Kosten der Kinderbetreuung, der Feuerwehr und nicht zuletzt der Aufwand für unser Schwimmbad. Dazu kommen Abgaben an die Verwaltungsgemeinschaft und an den Kreis. Alle diese Ausgaben werden aus dem Verwaltungshaushalt bezahlt, in den als Einnahmen die Grund- und Gewerbesteuern, Schlüsselzuweisungen des Landes und weitere laufende Einnahmen der Stadt fließen. Das klingt zunächst nicht weiter aufregend, das Problem ist nur: Man kann im Verwaltungshaushalt nichts ansparen, nicht verwendete Mittel fließen am Jahresende in die Rücklage, also in den Vermögenshaushalt. Jedes Jahr beginnt im Verwaltungshaushalt damit immer bei null. 

Wir brauchen für alle wiederkehrenden Aufgaben unserer Stadt deshalb auch immer laufende Einnahmen, die angesparten Mittel im Vermögenshaushalt nützen uns leider nichts. Wegen steigender Ausgaben im Bereich Personal, Energie und Verbrauchsmaterial wachsen die zu erwartenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt weiter an und die Einsparmöglichkeiten sind begrenzt bzw. ausgeschöpft. Ein Verzicht auf eine der Baumaßnahmen würde das Problem auch nicht lösen, denn das entlastet nicht den Verwaltungshaushalt. Damit bleiben nur noch Änderungen auf der Einnahmeseite und das sind die Hebesätze der Gewerbe- und der Grundsteuer. 

Die Grundsteuer wurde durch eine Gesetzesänderung im vergangenen Jahr ordentlich durchgeschüttelt: Der Gesetzgeber legte neue Bewertungsmaßstäbe zu Grunde und entlastete große Grundstücke sehr stark. Das senkt zunächst das Aufkommen an Grundsteuern und zwingt die Gemeinden dazu, über die Hebesätze darauf zu reagieren. Dem trägt der jetzt gefasste Beschluss des Stadtrates Rechnung: Er passt den Hebesatz an die bisherige Einnahme der Grundsteuer an und sorgt für eine gleichbleibende Einnahme aus dem Bereich der Grundsteuer. Ja, damit finanzieren die kleineren Grundstücke letztlich die größeren, es ist eine Umverteilung. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Gesetzgeber in Berlin getroffen und dies ist das Ergebnis demokratischen Handelns. Wir haben als Stadtrat keine Möglichkeit und auch nicht die Aufgabe, diesem politischen Willen in irgendeiner Weise entgegenzuwirken. 

Die Gewerbesteuer stellt den größten Posten auf der Einnahmeseite unserer Stadt dar. Die Festlegung der Hebesätze steht im Spannungsfeld, einerseits den Haushalt solide aufzustellen und andererseits die Gewerbebetriebe so wenig wie möglich zu belasten. Die Festlegung der künftigen Hebesätze wurde verschoben, weil mit Kenntnis des Jahresabschlusses 2024 und kommenden Gewerbesteuerbescheiden künftige Einnahmen besser abschätzbar sind. Erst bei der Erarbeitung des Haushaltes für 2025, der im März beschlossen werden soll, lassen sich künftige Kosten und auch Einsparmöglichkeiten genauer abschätzen. Damit soll erreicht werden, dass die künftigen Hebesätze so gering wie möglich ausfallen und Überschüsse, die im Folgejahr im Vermögenshaushalt "verschwinden" würden, vermieden werden. 

Im Januar 2025 werden die Gewerbebetriebe zunächst einen Bescheid erhalten, der noch den bisherigen Hebesatz enthält. In Anbetracht der zu erwartenden Steigerungen wird es dann einen zweiten Bescheid im Laufe des Jahres geben. Über die zu erwartende Höhe dieses Bescheides können heute noch keine seriösen Angaben gemacht werden. Ja, der Hebesatz wird steigen. Aber zumindest einige Gewerbebetriebe haben auch deutliche Einsparungen bei der Grundsteuer der großen Grundstücke, so dass zumindest in diesen Fällen ein gewisser Ausgleich gegeben ist. 

- Stadt Amt Creuzburg -