Aufforderung zur Straßenreinigungspflicht 

In den letzten Tagen sind wieder verschiedene Grundstücke in der Gemeinde Mihla aufgefallen, auf bzw. vor denen nicht wie nach den Satzungen der Gemeinde notwendig und für viele Bürgerinnen und Bürger auch selbstverständlich die Grünpflege betrieben, der Gehweg gesäubert oder die Wasserrinne gereinigt werden.

 Bei einigen Grundstücken ist bereits ein solcher Zustand eingetreten, dass es zum Ärgernis der Nachbarn, der Passanten, zum Beispiel auf den Gehwegen, geworden ist und zudem unser Dorfbild schädigt.

Daher wurden und werden zurzeit diese Grundstückseigentümer aufgefordert, sich umgehend um ihre Pflichten zu kümmern und für Ordnung zu sorgen. Auch zukünftig wird die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der VG solche Kontrollen durchführen.

Besonders schwierig ist es dort, wo die Eigentümer nicht im Ort leben. Aber auch hier gilt, "Eigentum verpflichtet!". Daran möchte ich mit allem Nachdruck erinnern!

Aufforderung zur Straßenreinigungspflicht 

Ein solcher Anblick steht der Gemeinde Mihla nicht gut zu Gesicht.

 

Rainer Lämmerhirt

-Bürgermeister der Gemeinde Mihla-

 

Mihla, 16. 07. 2014