Hauptausschuss macht den Weg frei für neue Satzungen der Gemeinde Mihla 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Mihla hat auf seiner Sitzung den Weg frei gemacht für gleich mehrere Satzungen der Gemeinde, die aus verschiedenen Gründen neu beschlossen werden mussten. 

Zunächst steht nun zur Gemeinderatssitzung am 27. August die veränderte Hauptsatzung der Gemeinde an. Hier wurden einige Passagen vor allem hinsichtlich der Veröffentlichung von Gemeindemitteilungen geändert und angepasst. 

Von größerer Auswirkung dürfte die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde sein. Diese wurde im Jahre 2009 zum letzten Mal mit Beschluss verändert und musste nun den inzwischen veränderten Gesetzen über die Kommunalabgaben und nach der aktuellen Rechtssprechung von Verwaltungsgerichtsurteilen angepasst werden. Die von der Verwaltung in mehreren Varianten aufbereitete Satzung wurde gleich mehrfach intensiv im Hauptausschuss und im Gemeinderat beraten und diskutiert, und von der zuständigen Kommunalaufsicht beraten und im jetzigen Entwurf vorab genehmigt. 

Nun soll der Gemeinderat dazu beschließen. Die Satzung regelt den Eigenanteil von Anwohnern der Straßen in Mihla, wenn Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden. Diese müssen in einer bestimmten Höhe für den Bau von Straßen, Gehwegen und Beleuchtungsanlagen erhoben werden, eine Pflicht für die Gemeinde. Befreit sind diejenigen Anlieger von Beiträgen für den Straßenausbau, die an Landes- oder Bundesstraßen liegen, sicher auch verständlich, denn hier ist die Belastung durch den Verkehr wesentlich höher als auf Kommunalstraßen. Auch diejenigen Anwohner, deren Grundstücke an Straßen im Sanierungsgebiet liegen, erhalten vorerst keine Bescheide nach dieser Satzung, sondern werden zu einem heute noch nicht bekannten Zeitpunkt nach Abschluss der Gesamtsanierung des Ortskerns zu Zahlungen beschieden, wenn ihr Grundstück durch die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen eine Aufwertung erfahren hat. Um diesen Wert zu ermitteln, müssen Gutachten des Katasteramtes zugearbeitet werden. Wie gesagt, wann dies geschieht und wie konkret, ist heute noch nicht bekannt. 

Der Bürgermeister informierte in der Sitzung des Hauptausschusses darüber, dass die zwingend notwendig gewordene Neuregelung der Satzung dazu führt, dass, auch auf Hinweis der Kommunalaufsicht, alle bisher durchgeführten Erneuerungen von Straßenbe-leuchtungsanlagen in Mihla auch im Nachgang mit Ausbaubeiträgen zu bescheiden sind. Dies trifft zum Beispiel auf die bereits vor einiger Zeit errichteten Anlagen in der Schornstraße, im Ihlefelder Weg, in der Wiesenstraße zu, aber auch auf die geplanten Anlagen in Buchenau und in der Rosenallee und im Cuxhof. Die Gemeinde hat das Recht, in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren rückwirkend solche Bescheide zu verschicken.

Wenn der Gemeinderat die angepasste Satzung, die gegenüber der bisherigen Satzung die Bürger nicht schlechter stellt, beschließt und die Kommunalaufsicht abschließend genehmigt, wird der genaue Wortlaut vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt veröffentlicht. 

Dies trifft auch auf die letzte im Hauptausschuss behandelte Satzung, die Friedhofsatzung mit Gebührenordnung, zu.

Hier machten die neuen Angebote der Gemeinde für Grabanlagen einen Neubeschluss notwendig. Auch ein Teil der Baukosten muss laut Gesetz auf die Grabgebühren umgelegt werden. 

Nach dem Entwurf der Gebührensatzung werden, wenn der Gemeinderat beschließt, für ein Urnengrab für die Angehörigen 387,50€ fällig. Ein neu angebotenes Urnengrab mit vorhandener Einfassung kostet demnach 900€. Neu wird nun auch eine Baumgrabstätte angeboten. Hier sind dann 335€ fällig, für eine Rasengrabstätte mit vorhandener Platte sind 302€ zu entrichten. Einzelheiten der Satzung sind dann nach Genehmigung in der Veröffentlichung zu entnehmen. Die Gemeinderäte hoffen, dass die Satzung bereits ab Oktober in Kraft tritt. 

- Ortschronist -

 

 

 

 

Mihla, 26. 08. 2015