Der Mihlaer Markt – Zentrum der Region 

Eine dörfliche Gemeinde wie Mihla verfügt gleich über zwei Marktplätze: Den Marktplatz vor der St. Martinskirche und den so genannten „Kleinen Markt“, der heutige "Karl-Marx-Platz"...Dies ist ungewöhnlich, zumal Mihla ja nie Stadtrechte ausgesprochen bekam.

 

Bereits in der Aufzeichnung des Mainzer Güterverzeichnisses für das Tafelgut des Erzstiftes aus dem Jahre 1248/49 wurde das Münzrecht erwähnt. Münzrecht bedeutete in dieser Zeit auch immer das Recht, Jahrmärkte abzuhalten. Da die St. Martinskirche Sedeskirche (Tauf- und Begräbniskirche und Sitz eines Priesters) für die Region war, bot sich an, den Platz vor der Kirche zu wichtigen kirchlichen Feiertagen, z.B. Ostern, Pfingsten oder dem Gedenktag des heiligen Martin zu Jahrmärkten zu nutzen. Die Händler und Bewohner der Region trafen sich dann in Mihla, denn weitere Märkte gab es nur in Creuzburg oder in Eisenach.

 

Dieses Markttreiben wurde lange Zeit beibehalten, zumal Mihla an bedeutenden Handelsstraßen über dem Hainich lag und auch die Werra zeitweise für den Handelsverkehr genutzt wurde. Im rechtlichen Sinne wurde das Mihlaer Marktrecht in den nachfolgenden Jahrhunderten nicht aufgehoben, so dass Jahrmärkte hier immer wieder durchgeführt wurden.

 

Meist waren es die häufigen Kriege, die dem Handel immer wieder Abbruch taten.

 

Der Mihlaer Markt – Zentrum der Region 

Blick auf den Mihlaer Marktplatz, noch mit dem Denkmal für die Gefallenen des Krieges 1871 gegen Frankreich auf dessen Mittelpunkt.

 

Der Mihlaer Markt – Zentrum der Region 

Ein ähnlicher Blick. Rechts am heutigen Wohnhaus Hotek ist der Schlauchturm des Feuerwehrhauses gut zu erkennen.

 

Erstmals ließ der Mihlaer Gerichtsdirektor Wedekind im Auftrage der Herren von Harstall, die in Mihla die Untere und die Obere Gerichtsbarkeit inne hatten, mit Genehmigung der Herzoglichen Regierung in Weimar (Sachsen-Weimar) am 12.02.1752 eine Gerichtsobservation

verkünden. Darin waren drei Jahrmärkte in Mihla im Verlauf des Jahres erlaubt. Der erste Jahrmarkt wurde noch im gleichen Jahr abgehalten. Bis zum Jahre 1778 sind durchgeführte Jahrmärkte in Mihla nachweisbar, wegen der damaligen Wirtschaftskrise wurden sie danach nicht mehr durchgeführt, gerieten aber wohl nie gänzlich in Vergessenheit.

 

Am 13.03.1816 erließ das von Harstallsche Gericht, wiederum aufgrund einer nunmehr Großherzoglichen Anordnung, eine Verfügung über die Durchführung von einem “Roß- und Viehmarkt sowie Warenmarkt in Mihla”, der zweimal jährlich, am Mittwoch nach Oculi und am Mittwoch nach der Margarethenwoche, genehmigt war. Mihla zählte damit zu den 52 “Marktorten” des Großherzogtums.

 

Erst im Jahre 1931 wurde das Marktrecht aufgehoben. Die Durchführung der Märkte war allerdings schon früher zum Erliegen gekommen.

 

An diese Zeit erinnern in Mihla die Platzbezeichnung “Marktplatz” und “Kleiner Markt” sowie die “Marktstraße”.

 

R. Lämmerhirt

 

 

 

Mihla, 30. 10. 2014