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Stand Juli 2020
Nicht erst der schwere Verkehrsunfall mit einem Langholztransporter und einer Fahrradfahrerin am 7. August war Anlass für den Gemeinderat, sich wieder mit den Verkehrsverhältnissen in Mihla zu beschäftigen. Im Gemeindeamt füllen die Anträge, Anfragen, Anregungen und Protestschreiben inzwischen ein ganzes Regal. Besonders die enorme Zunahme des Schwerlastverkehrs treibt Anwohner, Gemeinderäte und Bürgermeister um.
Nun bietet sich die Möglichkeit, eine Stellungnahme für die bis 2030 in Thüringen geplanten Maßnahmen an Landesstraßen, abzugeben. Dies wird im Gemeinderat diskutiert und mit einem Beschluss hintersetzt.
Ziel des Landesstraßenbedarfsplanes des Landes Thüringen ist es, die Ergebnisse optimierter Erhaltungs- und Neubaustrategien und deren Finanzierung darzustellen. Dies erfolgt mit einem zu erwartenden Gesamtinvestitionsvolumen von etwa einer Milliarde Euro bis zum Jahr 2030.
Für die Erhaltung sowie den Um- und Ausbau sollen fast 90 Prozent aller verfügbaren Mittel eingesetzt werden. Für die Bewertung der Maßnahmen wurden zahlreiche Indikatoren verwendet. Dazu gehören unter anderem die Verkehrsbelastung, der Zustand der Infrastruktur, die Verkehrssicherheit und die Betroffenheit von Lärm genauso wie Raumentwicklung und Umweltverträglichkeit.
Erstmals können sich die Thüringer Bürger und Gemeinden an der Erstellung des Landesstraßenbedarfsplans beteiligen.
Bereits im Jahre 2016 gab die Gemeinde Mihla zur Auslegung des Bundesverkehrswegeplanes eine Stellungnahme ab, die sich auf folgende Hinweise konzentrierte:
Diese Punkte sind noch immer nicht umgesetzt und bilden die Grundlage der Stellungnahme der Gemeinde zum Landesstraßenbedarfsplan 2030.
Die Gemeinde Mihla gibt innerhalb dieser Frist die folgende Stellungnahme ab:
Ziel des Landesstraßenbedarfsplanes ist es, die Ergebnisse optimierter Erhaltungs- und Neubaustrategien und deren Finanzierung darzustellen. Dies erfolgt mit einem zu erwartenden Gesamtinvestitionsvolumen von etwa einer Milliarde Euro bis zum Jahr 2030.
Aus den Planungsunterlagen geht hervor, dass die Mihla durchlaufende Landesstraße L1016 (Eisenach-Mühlhausen) vom Sanierungsbedarf mit "mittlerer Lärmbetroffenheit" eingestuft wird. Das führt dazu, dass die Ortsdurchfahrt Mihla zu den 24 Ortsdurchfahrten zählt, die bis zum Jahre 2030 eine "Lärmentlastung durch Erhaltung, Ausbau und Neubauvorhaben" erfahren soll.
Hier wird darauf verwiesen, dass die Verkehrsprobleme in der Ortsdurchfahrt Mihla der L1016 seit über 20 Jahren bekannt und diskutiert werden. Von allen Beteiligten, den Straßenbauamt Süd-Westthüringen, dem zuständigen Ministerium und dem Landesamt für Bau und Verkehr, wurden in mehreren Vor-Ort-Besichtigungen und Gesprächsrunden mit der Gemeinde und den betroffenen Anwohnern verschiedene Lösungsvorschläge diskutiert, die bisher zu keinem positiven Ergebnis geführt haben.
Daher wird dringend angemahnt, die im Rahmen des Landesstraßenbedarfsplanes 2030 vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen umgehend mit der Gemeinde Mihla zu diskutieren und in eine der nächsten Jahresscheiben einzubringen.
Im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplanes ist vorgesehen, dass passive Schall-schutzmaßnahme an Gebäuden der Einstufung "mittlere Lärmbetroffenheit" durch das Land gefördert werden sollen. Gesprochen wird im Entwurf insbesondere von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern.
Als durchschnittlicher Kostenansatz wird bei Überschreitung der Auslösewerte sowohl am Tag als auch in der Nacht von ca. 9.000 EUR/Wohnhaus ausgegangen. Diese Maßnahme wird durch die Gemeinde unterstützt und gleichzeitig beantragt, die für eine Entscheidung notwendigen Messungen umgehend entlang der L1016 in Mihla durchzuführen. Daher wird die aufgrund der zu erwartenden Höhe solcher privaten Anträge ebenfalls vorgesehene Konzentration dieser Förderung ausschließlich auf Ortsdurchfahrten mit "hoher Lärmbetroffenheit" (S. 62 im Entwurf) ganz entschieden abgelehnt! Hier widersprechen sich die Ausführungen direkt.
Ohne genaue Kenntnis der aus den Entwurf abzuleitenden Maßnahmen einer Lärmentlastung schlägt die Gemeinde Mihla weitere konkreten Maßnahmen vor:
Aus den bis zum Jahre 2017 geführten Gesprächen mit den Entscheidungsträgern ist geplant, mit dem Ausbau der B84 von Eisenach bis Langensalza die Verkehrsführung über diese Strecke zu leiten und die L1016 zwischen Eisenach und Mühlhausen zu entlasten. Dieses Vorhaben des Ausbaus der B84 durch Ortsumgehungen für Behringen und Reichenbach ist aber bisher kaum vorangekommen, obwohl im Bundesverkehrswegeplan eingestuft. Daher kann eine solche Lösung langfristig nur funktionieren, wenn alle Entscheidungsträger des Landes und die Gemeinde Hainich-Hörselberg den dringend notwendigen Druck auf die Entscheidungsträger des Bundes ausüben.
Gerade vor diesen langwierigen Entscheidungen und Ausführungszeiträumen sollte der Bau einer Umgehungsstraße für Mihla erneut geprüft werden.
Die Gemeinde Mihla verhandelt mit den Eigentümern von Grundstücken, zum Beispiel des ehemaligen Gasthofes "Zum Schwan", über den Kauf, um in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt an einer solchen Stelle über eine sinnvolle Veränderung der Verkehrsführung zu einer Entlastung zu kommen. Das Vorhaben ist allen Entscheidungsträgern bekannt, kommt aber wegen der Forderungen des jetzigen Eigentümers (Land Thüringen!) nicht voran.
Hierzu gab es bereits im Jahre 2010 Planungen des Straßenbauamtes und entsprechende Stellungnahmen der Gemeinde. Aus uns nicht näher bekannten Gründen wurde der Einbau von Verkehrsinseln, geplant waren diese sowohl an der Ortseinfahrt von Eisenach als auch von Mühlhausen her, nicht umgesetzt.
Daher beantragt die Gemeinde eine erneute Prüfung der damaligen Planungen in gemeinsamer Abstimmung und die Einrichtung von Verkehrsinseln.
Aufgrund des erhöhten Fahrzeugaufkommens und der häufig nur einseitigen Gehwegführung wird erneut die Ausweisung der gesamten Ortslage mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf "30 km/h" gefordert.
Mit der langfristigen Ausweisung von Umleitungen aufgrund der Baumaßnahme in der Ortslage Behringen (B84) erhöhte sich der Verkehr, insbesondere durch LKWs, auf der L1016 seit dem Jahr 2017 dramatisch. Die Bauarbeiten laufen, weitere werden folgen.
Daher sollte die Ausweisung und entsprechende Benutzung der offiziellen Umleitungen stärker kontrolliert und geahndet werden.
Die Gemeinde Mihla erwartet und beantragt vor diesem Hintergrund und in Vorbereitung der Umsetzung der im Landesstraßenbedarfsplan 2030 ausgewiesenen Maßnahmen eine zeitnahe Verkehrszählung in der Ortslage Mihla. Die Gemeinde Mihla beantragt eine ständige Verkehrszählung (Dauerzählung) in der Ortslage.
Die übermäßige Nutzung der L1016 gerade durch den Schwerlastverkehr und vor dem Hintergrund der Baumaßnahme B84 macht es aus Sicht der Gemeinde unbedingt notwendig, die schadhaften Stellen im Straßenkörper der Ortsdurchfahrt Mihla nach Abschluss der Maßnahme Behringen in Stand zu setzen.
Dies betrifft auch die Gehwegbereiche, die durch den ständigen Begegnungsverkehr an vielen Stellen völlig zerfahren sind.
Der grundhafte Ausbau von Teilen der Ortsdurchfahrt Mihla erfolgte 1993! Seither wurden nur punktuelle Ausbesserungen vorgenommen.
Daher sollte dies Anlass sein, die von der Gemeinde geforderte Instandsetzung auf die Prioritätenliste der Landesmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Landesstraßenbedarfplan zu setzen!
Durch die Gemeinde Mihla führen insgesamt drei Landesstraßen. Auch die L2113 ist mit einem aus unserer Sicht zunehmenden Verkehrsaufkommen belegt.
Deshalb ist es den Aufgabenträgern gelungen, die Erneuerung des Straßenkörpers vom Abzweig zur L1016 an in bisher drei Bauabschnitten gemeinsam voran zu bringen. Der letzte Abschnitt in der Ortslage Mihla steht unmittelbar vor seiner Fertigstellung. Dadurch hat sich die Verkehrssituation und die Belastung für die Anwohner sehr verbessert.
Der letzte Abschnitt der Ortsdurchfahrt bis zur Gemeindegrenze Lauterbach sollte im Jahre 2019 umgesetzt werden. Sowohl die Gemeinde als auch der Abwasserverband Heiligenstadt (hier muss dringend ein neuer Kanal und ebenso Trinkwasseranschlüsse verlegt werden) und die TEAG haben ihre Planungen und Finanzierungen auf eine Umsetzung im Jahr 2019 ausgerichtet.
Nach den bisherigen Mitteilungen des Straßenbauamtes soll nun die Fortsetzung der Baumaßnahme (zudem im Abschnitt des schlechtesten baulichen Zustandes) frühestens im Jahre 2020 erfolgen. Selbst dieser Zeitpunkt wurde unlängst in Frage gestellt.
Ich fordere daher aus Sicht der Gemeinde und der anderen Beteiligten, der Fertigstellung der Erneuerung der L2113 in der Ortslage Mihla auch außerhalb der Straßenbedarfsplanung höchste Priorität zu widmen und die Bauarbeiten 2019 oder 2020 fortzusetzen! Wir erwarten hier vom Land konkrete Abstimmungen und eine Einbeziehung in den Planungsstand!
Im Interesse unserer Bürger und der Verkehrsteilnehmer erwaten wir nach 20 Jahren des Nichtstuns und Wegsehens endlich Handlungen!
Mihla, am 14. September 2018
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