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Stand Juli 2020
2025 jährt sich der Bauernkrieg zum 500sten Mal. Vor acht Jahren wurde der Beginn der Reformation gefeiert. Die Anfangszeiten der Reformation war eine Zeit voller Umbrüche. Die Bilderstürmer, die Wiedertäufer, die Bauernkrieger und viele andere Gruppen wären hier zu nennen. Auch die Auslegung der neuen „reinen Lehre“ wurde oft thematisiert. Zahlreiche Creuzburger Bürger haben sich diesen entsprechenden Gruppierungen angeschlossen und waren teilweise sogar Anführer dieser Bewegungen. Es sei hier an den Bilderstürmer Matthäus Hisolidus, den Wiedertäufer Georg Schuchart und an die Bauernkrieger erinnert, von denen vier in Creuzburg hingerichtet wurden.1
Ein Ereignis, das heute fast vergessen ist, war der „Creuzburger Kirchenstreit“. Anlass für den „Creuzburger Kirchenstreit“ war die Vertreibung des Pfarrers Georg Spenlein durch die Creuzburger Bürgerschaft und den sächsischen Amtmann Georg v. Harstall im Jahr 1543. Die Hintergründe des Streites wurden teilweise heftig diskutiert und zahlreiche bekannte Persönlichkeiten der Reformationszeit, wie Luther, Melanchthon, Mörlin oder Myconius und Menius, haben dazu Stellung genommen. Obwohl der Streit relativ unbekannt ist, wissen wir inzwischen viel über dieses Ereignis, da viele Dokumente nunmehr online einsehbar sind.
Worum geht es im „Creuzburger Kirchenstreit“?
Der Streit beschäftigt sich mit der Frage, wer das Recht hat, einen Pfarrer einzusetzen und noch wichtiger, abzusetzen?
Für Luther kann es für die Absetzung nur zwei Gründe geben: eine „falsche Lehre“ und ein unsittlicher Lebenswandel. Bereits 1523 hat Luther in seinem Werk „Das eyn Christliche Versamlung odder Gemeyne recht und macht habe: alle lere zu urteylen: und lerer zu beruffen: eyn- und abzusetzen.“2 seine Sichtweise dargestellt.
Die Frage der Absetzung von Pfarrern wird in den großen Werken Luthers nicht behandelt, sondern ist mehr das Thema in seinen kleinen Schriften und Briefen.
Obwohl Luther den Gemeinden die Möglichkeit gegeben hat, Pfarrer einzusetzen, bezog sich das nicht auf das Recht, ihn auch wieder abzusetzen.“3
Ein wichtiger Punkt war die Ausübung des „Strafamtes“. Unter „Strafamt“ war die Verpflichtung Geistlicher zu verstehen, die Sünden der Menschen konkret zu benennen und dabei keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Bürger vor Ort zu nehmen. Dass dies zu zahlreichen Konflikten führen würde, war unausweichlich. Und so war es nicht selten, dass Pfarrer aus ihren Ämtern vertrieben worden sind. Auch Thomas Müntzer wurde 1521 in Zwickau seines Amtes enthoben und „reiste nach Prag und irrte durch Thüringen – stets auf der Suche nach einer Anstellung. Kurz vor Weihnachten 1522 wurde er dann Kaplan im Kloster St. Georg in Glaucha bei Halle.“4 Es sei hier auch an Joachim Mörlin erinnert, der 1543/1544 aus Arnstadt vertrieben wurde.
Die Abläufe des „Creuzburger Kirchenstreits“ können als exemplarisch bezeichnet werden und sind mit anderen Absetzungen/Vertreibungen vergleichbar. In aller Regel haben sich die Konflikte über einen längeren Zeitraum hingezogen und waren dann nicht mehr lösbar. Hier lohnt sich dennoch ein Blick auf die Beziehung zwischen den beiden Protagonisten Luther und Spenlein, die den „Creuzburger Kirchenstreit“ maßgeblich beeinflusst haben.
Ein „seelsorglicher“ Brief Luthers an Spenlein
Obwohl der Streit erst im Jahr 1543 bzw. schon einige Jahre zuvor stattgefunden hat, waren Luther und Spenlein keine Unbekannten, sondern sogar Ordensbrüder. Erhalten ist ein Brief Luthers an Spenlein vom 8. (bei einigen der 7.) April 1516, der sich nach seinem Studium in Wittenberg im Augustinerkloster in Memmingen aufgehalten hat und Memmingen 1520 verlassen hat, um in Erfurt zu studieren.5
Dieser „seelsorgliche“ Brief von Martin Luther wird oft zitiert und lässt nachempfinden, welche Fragen sich die damaligen Reformatoren gestellt haben. Interessanterweise wird dieser Brief, beginnend mit dem zweiten Abschnitt, sehr oft als Trostbrief Luthers angeführt. Luther hat diese Briefe an verzagte Glaubensbrüder, Kranke, Depressive und Sterbende gerichtet.
Der erste Abschnitt, der sich mit dem Auszug Spenleins aus Wittenberg nach Memmingen beschäftigt, erscheint nur selten, und beschäftigt sich mit dem Verkauf von Spenleins zurückgelassenen Sachen, wie das „Brüssel’sche Gewand“ oder „das größere Eisenach’sche Werk“.7
Nach den Angaben zu den offenen Geldgeschäften wurde es „seelsorglicher“.
„Übrigens möchte ich wissen, was Deine Seele macht: ob sie denn nicht endlich, ihrer eigenen Gerechtigkeit überdrüssig, lerne, in der Gerechtigkeit Christi wieder aufzuatmen und auf sie zu vertrauen. Denn zu unserer Zeit brennt die Anfechtung der Vermessenheit bei vielen und besonders bei denen, welche sich mit allen Kräften gerecht und gut zu sein bemühen. […] Du bist bei uns in dieser Meinung, vielmehr diesem Irrtum gewesen. Auch ich bin es gewesen, sogar auch jetzt noch kämpfe ich gegen diesen Irrtum an, habe ihn aber noch nicht überwunden.“8
Luther wirft Spenlein vor, dass er sich mit seinen eigenen Werken und Leistungen schmücken würde und das, kann nicht im Sinne Gottes sein. Diesen Irrtum hat Spenlein bereits im Erfurter Konvent vertreten und selbst Luther kämpfe noch dagegen an, ohne diesen Kampf bereits gewonnen zu haben.9
In der Folgezeit kann keine Beziehung Spenleins zu Creuzburg nachgewiesen werden.
Betrachtet man die Listen Creuzburger Pfarrer bzw. Diakonen, fällt auf, dass zwischen 1529 und 1553/1544 bei den Pfarrern eine große Lücke klafft. Eine erste Liste Creuzburger Pastoren findet sich bei Paullini in der „Historie der wohlgelegen und (weiland) berühmten Fürstlich Sächsischen Stadt Kreutzburg an der Werra“ (siehe Abbildung 1).10
Paullini, Kristian Franz: Zeit-Kürtzender Erbaulichen Lust oder Allerhand außerlesener rar- und curioser, So nütz als ergetzlicher Geist- und Weltlicher Merckwürdigkeiten. Zweyter Theil, Frankfurt am Mayn, 1695, S. 628, digital: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10739128?q=%28paullini+zeit-k%C3%BCrtzender%29&page=6,7, abgerufen am 11.01.2025
Nachgelesen kann das Werk in der Digitalen Bibliothek des Münchener DigitalisierungsZentrums.11
Dass wir noch mehr über die Creuzburger Pfarrer und Diakonen wissen, ist Johann Christian Friedrich Heusinger zu verdanken, der 1724 in Eisenach geboren wurde und auch dort 1795 verstorben ist.12
Von Heusinger ist ein Manuskript überliefert mit den Biographien sämtlicher Eisenacher Prediger seit der Reformation. Auch um die Creuzburger Pfarrer hat er sich sehr verdient gemacht. Mit der 1786 zur Wiedereinweihung der Nikolaikirche gehaltenen Predigt – die Kirche war 1765 durch einen Brand zerstört worden – ist auch die von ihm verfasste Liste von Creuzburger Pfarrern und Diakonen seit der Reformation erhalten geblieben.
Die Angaben können wir der vom Oberkonsistorialrat Christian Wilhelm Schneider herausgegebenen „Predigt bei der Einweihung der wiedererbauten Hauptkirche zu St. Nikolai in Creuzburg an der Werra gehalten und nebst einer kurzen Geschichte dieser Kirche und der Feierlichkeiten bei der Einweihung derselben“ (siehe Abbildung 2) entnehmen. Dort sind die Oberpfarrer und Diakonen verzeichnet.13
Schneider, Christian Wilhelm: Predigt bei der Einweihung der wiedererbauten Hauptkirche zu St. Nikolai in Creuzburg an der Werra, Eisenach, 1786, digital: https://opendata,uni-halle.de unter der Nummer 215761405, abgerufen am 11.01.2025.
Es ist davon auszugehen, dass Heusinger die Liste von Paullini gekannt hat, da sich viele Übereinstimmungen, aber auch Unterschiede finden lassen. Z. B. fehlt bei beiden Georg Spenlein, der von 1529 bis 1543 als Pfarrer in Creuzburg gewirkt hat.14 Dieser Artikel soll auch dazu dienen, diese zeitliche Lücke zu schließen.
Dass aber Heusinger, als universal gebildetem Theologen, die Hintergründe des „Creuzburger Kirchenstreits“ nicht bekannt waren, ist so nicht nachzuvollziehen. Hat sich Heusinger zu sehr auf die Angaben Paullinis verlassen? Sowohl Paullini und Heusinger hätte die Lücke auffallen müssen.
Eine Erklärung mag vielleicht auch der Anfang der Creuzburger Kirchenbücher im Jahr 1574 sein, also zu einer Zeit, wo Spenlein schon nicht mehr in Creuzburg und schon verstorben war.
Zwar wurde der „Creuzburger Kirchenstreit“ in seinen weiter reichenden Dimensionen nie richtig erforscht, dennoch wissen wir relativ viel über dieses historische Ereignis. Das verdanken wir vor allem dem Briefwechsel zwischen Philipp Melanchthon und Friedrich Myconius, der gut in einer Datenbank dokumentiert ist. Die Datenbank zählt zu den Regesten. Unter Regesten versteht man die Erfassung und zeitliche Einordnung von Inhalten, z. B. von Urkunden oder Briefen. Häufig finden sich dort kommentierte Informationen wie Personen, Orte oder andere Quellenangaben. Der Briefwechsel Melanchthons, auch an andere Empfänger gerichtet, ist inzwischen ebenfalls online abrufbar, ein Verdienst der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.15
Ebenfalls gut belegt ist der Briefwechsel zwischen Luther und dem Creuzburger Amtmann Georg v. Harstall (siehe Abbildung 3), der vor allem im 10. Band der Weimarer Lutherausgabe von 1947, der sich mit Luthers Briefwechsel beschäftigt, sehr umfangreich dargestellt wurde.16 Im Artikel wird die Ausgabe als WA B, 10. Band, 1947, bezeichnet.
Bankett unter Vorsitz des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen mit seinen Rittern und Räten, Kupferstich von Peter Troschel (um 1620-1667). In der Mitte der vormalige Kommandant der Festung Grimmenstein, Bernard von Mila, Vierter von rechts Georg von Harstall. Der Kupferstich verweist auf die persönliche Nähe des Harstalls zum Kurfürsten und zeigt ein nach sicher älteren Vorlagen angefertigtes Altersporträt. (Sächsische Landesbibliothek, Staats-und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Deutsche Fotothek, Aufnahme Andre´ Rous.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Neubesetzung der "Creuzburger Pfarre" im Jahr 1529 und den Ursachen des "Creuzburger Kirchenstreits". Es sei in diesem aktuellen Zusammenhang an die 12 Artikel der Bauernkrieger von 1525 erinnert. Besonders Artikel 1 beschäftigt sich mit der Ein- und Absetzung von Pfarrern. Im Gegensatz zu Luther beanspruchten die Aufständischen auch das Recht für sich, Pastoren und Geistliche wieder absetzen zu können.
Spenlein kommt nach Creuzburg
Auf der Grundlage des Briefwechsels zwischen Melanchthon und Myconius lassen sich folgende Abläufe skizzieren. Es lässt sich schlussfolgern, dass der damals amtierende Creuzburger Pfarrer Simon Neige durch die im Jahr 1528 durchgeführte Visitation abgesetzt worden ist. Ende 1528 ist die Creuzburger Pfarrstelle noch nicht besetzt. Im Dezember 1528 schreibt Melanchthon von Eisenach aus an Myconius in Gotha: „[2] Da der als Pfarrer von [Großen]lupnitz vorgesehene Prediger von Creuzburg [NN] noch nicht dort ist, soll Myc. mit Brief an den Schösser [= Schultheiß] von Eisenach [Hans Bahner] zu den Feiertagen den David [NN] oder einen anderen [Kaplan] entsenden.“ 17
In den Anmerkungen ist dann zu lesen, dass Melanchthon sofort einen Pfarrer für Creuzburg gesucht hat. Im Mai/Juni 1529 ist Spenlein eindeutig in Creuzburg zu verorten, was durch einen Brief Melanchthons an Myconius vom Mai 1529 aus Wittenberg belegt werden kann: „Sofort nach seiner Rückkehr [am 14. Mai] besorgte M. den Überbringer Georg [Spenlein] als Pfarrer für Creuzburg. Myc. soll den Amtsvorgänger Simon [Neige] zum Auszug, den Rat von Creuzburg zur Einweisung Georgs in Haus und Amt veranlassen. Luther ist wohlauf; neulich wurde seine Tochter [Magdalena] geboren. Myc. soll wegen Eisenach schreiben und Georg die Reisekosten erstatten lassen.“ 18
Eine wichtige Rolle im „Creuzburger Kirchenstreit“ haben die Visitatoren gespielt. Als Visitatoren werden zu dieser Zeit hauptsächlich Christoph von der Planitz, Friedrich Myconius und Justus Menius genannt. Im Verlauf des Konfliktes ist nur noch von Myconius und Menius die Rede. Aufgabe der Visitatoren war die Überprüfung der jeweiligen kirchlichen Verhältnisse direkt vor Ort.
Das umfasste die Amtsausübung der Geistlichen sowie die finanzielle und materielle Ausstattung der Kirchen. In der nachreformatorischen Zeit spielten die Visitationen eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der „neuen Lehre“ und ermöglichten auch eine Neustrukturierung einzelner Gemeinden. Visitationen waren schon immer an der Tagesordnung. Die erste größere Visitation in der Region wurde durch den Eisenacher Prediger Dr. Jakob Strauß im Jahr 1525 durchgeführt. Im Ernestinischen Gesamtarchiv ist ein Brief und Befehl Herzog Johanns von Sachsen aufbewahrt, dem zur Visitation in die Ämter Wartburg, Hausbreitenbach, Salzungen, Creuzburg und Gerstungen abgeordneten Dr. Jakob Strauß, Prediger zu Eisenach, Gehorsam zu leisten. 19
Im Brief wird dann von falschen Predigern unter den guten berichtet, die eine „falsche Lehre“ unter das Volk bringen wollen. Über die Lage vieler Gemeinden entsetzt, veröffentlichte Philipp Melanchthon im Jahr 1528 sein Werk „Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherren im Kurfürstentum Sachsen“ mit einem Vorwort Martin Luthers. 20
An der nächsten größeren Visitation in Kursachsen im Jahr 1528/1529 waren federführend Justus Menius und Friedrich Myconius beteiligt, die Spenlein später teilweise in Schutz genommen haben. Über Georg Spenleins frühe Jahre in Creuzburg ist nicht viel bekannt. Im Ernestinischen Gesamtarchiv befindet sich ein Gesuch Georg Spenleins um Verbesserung seines Unterhalts, was sicherlich auch ein Bild auf die finanzielle Situation der Pfarrer in der Reformationszeit wirft. 21
Der „Creuzburger Kirchenstreit“ eskaliert
Wann der Streit zwischen Spenlein und den Bürgern Creuzburgs und den Creuzburger Zünften eskaliert ist, lässt sich zeitlich nur ungefähr einordnen. Aber es scheint ein längerfristiger Konflikt gewesen zu sein. Einen ersten Hinweis finden wir im Schreiben des Creuzburger Bürgermeisters Asmus. (bei Braasch auch Asmussen) 22
An den Amtmann Georg v. Harstall aus dem Jahr 1542. Hier scheint aber der Konflikt schon seit vier oder fünf Jahren bestanden zu haben. Am 26.09.1542 beschwert er sich über Beleidigungen Creuzburger Bürger durch Spenlein. Asmus, der auch Mitglied der Bäckerzunft war, wollte sich mit Spenlein versöhnen. Dieser war aber unnachgiebig, und hat ihm vorgeworfen, dass er der Schlimmste (allerärgste) und der Anführer der Rädelsführer (Capitäner) wäre, und er solle jenen gehorchen, die schreiben und lesen können. 23
Harstall hat diesen Beschwerdebrief mit einem Schreiben des Schultheißen (Michael Schelhaß, bei Braasch Schelhase, S. 240 der Pfefferkorn Ahnenliste) und einem Begleitbrief an Justus Menius geschickt. Der antwortet am 29. September 1542, dass sich die Creuzburger an den Kurfürsten (Johann Friedrich I. von Sachsen) wenden sollen. Da der Kurfürst nicht geantwortet hat, schrieben Amtmann Jorge (Georg) v. Harstall, Schultheiß Michael Schelhaß und der Rat zu Creuzburg an die Visitatoren des Landes Thüringen, dass sich Spenlein nicht gebessert habe und „dass er seit einiger Zeit sich derselbigen ungeschickten Weise wiederumb unterfangen.“ 24
Die Creuzburger Bürgerschaft hatte drei Bewerber für eine Neubesetzung vorgeschlagen, Magistrum Petrum Fuldner (oder auch Füldner oder Fuldener) 25
Pfarrherr zu Waltershausen, Konrad Butzbach aus Gerstungen und Johann Wißenn aus Eisenach. Wie muss man sich damalige Predigten, offensichtlich der Anlass des Konfliktes, vorstellen? Ein wesentlicher Unterschied zu heutigen Predigten war, wie schon angedeutet, die Ausübung des „Strafamtes“. So war es damals üblich und durchaus im Sinne Luthers, die „Sünden“ Einzelner oder von Gruppen wie z. B. Zünften, namentlich vorzutragen. Auseinandersetzungen zwischen dem Pfarrer und der Bürgerschaft waren so unausweichlich.
Die Anfangszeit der Reformation hat in vielen Aspekten zu anarchischen Verhältnissen geführt und viele selbsternannte Prediger, wie die Wiedertäufer, hervorgebracht. Selbst wenn man die damalige Sprache mit der heutigen nicht vergleichen kann (siehe auch Zitate von Martin Luther), scheint Spenlein sein „Strafamt“ sehr dogmatisch interpretiert zu haben und er fühlte sich vom reformatorischen Glauben „beseelt“. Dass wir uns ein besseres Bild von der Wortwahl Spenleins und den Ursachen des „Creuzburger Kirchenstreits“ machen können, haben wir Carl August Hugo Burkhardt zu verdanken, der 1866 die Briefe Luthers kommentiert hat.
Burkhardt schreibt: „Besonders in diesem Jahr hatte Spenlein die Geißel gegen das unordentliche Leben Einzelner geschwungen, und sich Ausdrücke erlaubt, die allerdings selbst gegenüber den rauen Sitten jener Zeit zu stark gewesen sein mögen. So enthielt er sich nicht, die Büchsenschützen, die wegen spätangesetzer Kinderlehre des Sonntags (die Kirche nicht besuchten, weil sie sonst) nicht zum Schießen kommen konnten, und spät noch zechten, mit dem Namen „lange schecher, diebe und verrätherische Bösewichter“ zu delegen (belegen). Er hat in der Predigt „Das Lot (Blei) möchte „hinden zur Buchsen ausfahren und inen maul, nassen und kopf abschießen“, und so solches nicht geschehe, „dass sie gehenden Todes sterben möchten“. Es gab ein ganzes Register solcher Aeußerungen, weshalb sich der Rath veranlaßt sah, den Prediger zu entfernen und um Bestellung eines anderen zu bitten.“ 26
Spenlein soll Creuzburg verlassen
Es war Luthers Plan, Spenlein nach Gräfenhainichen zu schicken, weil dort die Pfarrstelle unbesetzt war. Am 23. Januar 1543 schreiben Luther und Bugenhagen an die Amtsverweser und den Rat zu Gräfenhainichen.
„Melden Georg Spenlein an, der sich erkundigen will, wie es mit der Pfarre dort steht.“ 27
„Jetzt wollte sich also Spenlein an Ort und Stelle nach den Verhältnissen erkundigen. Er scheint keinen günstigen Eindruck gewonnen zu haben. Vor allem änderte Luther seinen Plan und hieß Spenlein nach Creuzburg zurückkehren und den dorten „Centaurn“ trotzen (Melanchthon an Myconius 29. Januar 1543, CR5, 25).“ 28
Vorausgegangen war das Schreiben Luthers an Georg v. Harstall vom 27. Januar 1543, in dem er sich entschieden hat, Spenlein nach Creuzburg zurückzuschicken.
„[1] Obwohl M. den Georg [Spenlein] gern in seiner Nähe [in Gräfenhainichen] wüßte, heißt er Luthers Entscheidung gut, der ihn zum Zeichen, dass man die willkürliche Vertreibung der Pfarrer durch den Adel [Amtmann Georg v. Harstall] nicht hinnehme, nach [Creuzburg] zurückschickte [WA B, 10, Band, S. 252 bis 258, Briefnummer 3844]. Dies entspricht zwar der Intention des Kf. [Johann Friedrich von Sachsen], jedoch leider nicht der seiner Hofräte. M. ist so erschöpft, dass er sich eine andere Stelle suchen würde, wenn er nicht zu alt wäre.“ 29
Martin Luther schreibt an Georg v. Harstall
Neben Melanchthons Briefwechsel ist das zentrale Dokument des „Creuzburger Kirchenstreits“ der erwähnte Brief Luthers an Georg v. Harstall vom 27. Januar 1543. Das Schreiben und die Interpretationen sind u. a. auch der Grund, warum dieser Konflikt weit über Creuzburgs Grenzen bekannt geworden ist.
Der Originalbrief befindet sich im Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv unter folgender Nummer: Reg. LI 109, Bl.18r–20v und in weiteren Ausgaben.30
Es war, wie bereits dargestellt, eine zentrale Frage der Reformationszeit, ob man den Gemeinden und Städten das Recht zugestehen soll, ihren Pfarrer nicht nur selbst zu bestimmen, sondern auch die Möglichkeit einzuräumen, ihren Pfarrer abzusetzen.
Luther, der die Versetzung Spenleins erst gutgeheißen hatte, weil er sich im „Ton vergriffen hätte“, änderte im Januar 1543 seine Meinung, was auch im Brief Luthers an Georg v. Harstall deutlich zum Ausdruck kommt. Erst im Januar 1543 erreichte ihn ein Gutachten von Myconius und Menius bezüglich Spenleins, „dass er sich nicht im Ton vergriffen“ und ihm hinsichtlich Lehre und Lebenswandel kein Vorwurf zu machen sei.
Hier Auszüge aus diesem Brief. Eine durchweg einheitliche Übersetzung des Briefes, konnte ich in den verschiedenen Veröffentlichungen nicht feststellen. Deshalb beschränke ich mich auf die 1904 in St. Louis erschienene revidierte Ausgabe von Walch:
Nr. 2990, Wittenberg, 27. Januar 1543
„An Georg von Harstall, Amtmann und den Bürgermeister und Rath zu Creuzburg. Daß man Seelsorger darum, daß sie öffentliche Laster strafen, nicht absetzen soll.
Gnad und Fried im Herrn, Gestrenger, Weise, liebe Herren, gute Freunde! Ich hab ohnlängst an euch, Hauptmann, geschrieben und gebeten, dass ihr euren Pfarrherrn wolltet in der Güte von euch kommen lassen. Denn ich die Sachen nicht anders vernommen, als hätte er sich vergriffen, und von den Visitatoribus abgesetzt wäre. Nun werde ich von den Visitatoribus berichtet, dass er sich nicht vergriffen, sie ihn auch nicht entsetzt, noch entsetzt haben wollen, sondern ihm Zeugnis geben, dass er reiner Lehre und unsträflichen Lebens sei, allein solltet ihr einen Gram auf ihn geworfen haben, dass er die Laster hart gestraft hat, darum ihr vorhättet ihn wegzudringen. Daraus ich merk, dass hie der Teufel gern wollt Unglück anrichten, und euch in großen Schaden führen, das mich beweget, diese Schrift an euch zu thun, und bitte ganz freundlich, wolltet sie gütlich (wie ich`s treulich meine) zu eurem Besten annehmen. […] Sind doch wohl andere Wege zu finden. Wer den Pfarrherrn nicht hören will, dem stehet die Kirchenthür offen. […] Endlich, das rath ich in Christo, vertragt euch mit eurem Pfarrherrn und lebt friedlich mit ihm: lasset ihn strafen, lehren, trösten, wie es ihm von Gott befohlen ist, und auf seinem Gewissen liegt;“ 31
Luther bezieht mit diesem Brief eindeutig Stellung und spricht sich gegen die willkürliche Absetzung von Pfarrern ohne Verfahren aus. V. Harstall und Spenlein beschuldigen sich später gegenseitig, den Brief öffentlich gemacht zu haben, so dass Kopien sogar auf dem Reichstag in Nürnberg diskutiert worden sind. Georg v. Harstall erklärt später in einem Verhör, dass er durch den Brief drei Nächte nicht schlafen konnte und er „den schwindel davon bekommen.“ 32
Spenlein scheint tatsächlich nach Creuzburg zurückgekehrt zu sein, was durch den weiteren Verlauf des Streits bestätigt werden kann.
Weiterführende Links
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