Benutzerordnung der Bibliothek Mihla 

1 AUFGABEN

Die Bibliothek Mihla ist eine öffentliche, gemeinnützige Bildungseinrichtung der Gemeinde Mihla, die durch den Förderverein geführt wird. Sie hat die Aufgabe (Öffentlichkeitsarbeit zur Bereicherung der Kultur in deren Ge­meinde(n) zu entwickeln und die Kinder- und Bildungseinrichtungen im Einzugsbereich zu unterstützen), Bücher und andere Druckerzeugnisse sowie Bild-, Ton- und Datenträger zu Zwecken der Information, der allgemeinen, schulischen und beruflichen Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen und der Bevölkerung zugänglich zu machen. 

2 ANMELDUNG, GEBÜHREN

Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Bibliothek erfordert eine Anmeldung. 

  1. Der/Die Benutzer(in) meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes an. Minderjährige benötigen zur Anmeldung die Einwilligung der Eltern bzw. ihres gesetzlichen Vertreters. Bei der jährlichen Registrierung bzw. Neuanmeldung des Lesers werden folgende Gebühren erhoben: 

    Erwachsene               10,00 €
    Kinder, / (Sozialfälle) 5,00 € 
  1. Der Benutzer bzw. gesetzliche Vertreter erkennt durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Benutzungssatzung dieser Einrichtung an. 
  1. Nach der Anmeldung erhält der Bibliotheksbenutzer einen Benutzerausweis. Dieser ist sorgfältig zu behandeln, nicht übertragbar und bei Verlust zu ersetzen. 
  1. Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Satzung der Einrichtung verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. 

3 ENTLEIHUNGEN

Leihfristen:

Bücher, CD, DVD - 4 Wochen

CD-ROM -             2 Wochen 

1. Die Bibliotheksleitung ist berechtigt in besonderen Fällen die Leihfrist zu verkürzen. 

2. Einer Verlängerung der Ausleihfrist kann auf Antrag (mündlich, telefonisch, online) zugestimmt werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. 

3. Eine Vorbestellung entliehener Medien ist grundsätzlich möglich. 

4 BEHANDLUNG ENTLIEHENER MEDIEN UND HAFTUNG 

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschädigung und Veränderung zu bewahren. 
  1. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Bei Minderjährigen sind die Eltern Gebührenschuldner. 

5 MAHNWESEN UND MAHNGEBÜHREN 

Bei Überschreitung der Ausleihfrist werden folgende Säumnisgebühren erhoben: 

Kinder (7-13 Jahre) pro angefangene Woche und Medieneinheit               0,50 €

Jugendliche und Erwachsene pro angefangene Woche und Medieneinheit  1,00 € 

6 COMPUTERNUTZUNG UND INTERNET IN DER BIBLIOTHEK 

 

Kopie/Computerausdruck pro Seite schwarzweiß   0,20 €

                                                   farbig             0,50 € 

7 HAUSORDNUNG 

  1. Mappen, Taschen usw. sind beim Betreten der Bibliothek abzustellen. 
  1. Rauchen, Essen und Trinken sowie störendes Verhalten sind in den Bibliotheksräumen nicht gestattet. 
  1. Januar 2014 

Computer- und Internet-Nutzung Zusatz der Benutzerordnung der Gemeindebibliothek Mihla vom 15.05.2001: 

Schadenersatzpflicht

Bei der Beschädigung der in der Bibliothek vorgehaltenen Computer bzw. Softwareinstallation behält sich die Bibliothek Schadenersatzansprüche und juristische Schritte vor. 

Internet-Nutzung

Für Ausdrucke aus dem Internet wird ein Entgelt erhoben. Mitgebrachte Software darf auf den Bibliotheksrechnern nicht installiert werden. Veränderungen an den System- und Netzwerkkonfiguration der Rechner sind nicht gestattet. 

Haftungsausschluss

Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten oder Programmen. Werden die heruntergeladenen Daten auf heimischen Rechnern weiterverarbeitet, wird der Einsatz eines Virenschutzprogrammes empfohlen. 

Wir weisen unsere Benutzer daraufhin, auch im Internet die bestehenden Urheberrechte zu beachten. 

Die Bibliothek haftet nicht für die Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen.